BILDUNGSTEILZEIT
Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 80 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,80 x 31(wenn Juli) = 248 Euro).
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
- Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
- Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
- Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
- Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/in
- Abklärung mit dem AMS
- Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von der Vitalakademie
- Antragstellung beim AMS
Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgepräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab.